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Mitgliedschaft:
Das Deutsch-Georgische Zentrum besteht aus ca. 30 Mitgliedern aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Handwerk, Kunst und Freunden Georgiens..
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft:
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, welche geschäftsfähig ist und jede juristische Person sowie Handelsgesellschaft sein.
Die Mitgliedschaft wir erworben durch die Annahme eines
Aufnahmegesuchs durch den Vorstand. Der Vorstand entscheidet über das Aufnahmegesuch. Ein Aufnahmegesuch ist nur in besonderen Fällen abzulehnen (z. B. Unzumutbarkeit für den Verein). Mit dem Erwerb der
Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die Bestimmungen der Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlich an.
§ 4 Mitgliedsbeiträge:
Der Verein finanziert sich durch Beiträge seiner
Mitglieder, Geld- und Sachspenden, den Erträgen von Sammlungen und Werbeaktionen, öffentlichen Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Zur Finanzierung besonderer
Vorhaben des Vereins können Umlagen erhoben werden.
Der Jahresbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Mindesthöhe des Vereinsbeitrages pro Jahr beträgt Euro
102,26.
Wenn Sie Mitglied im Deutsch-Georgischen Zentrum werden möchten, dann füllen und drucken Sie bitte unser Antragsformular aus und senden Sie es uns unterschrieben zu.
Sie können das Antragsformular aber auch per Fax (0201 - 472692) anfordern.
Hinweis: Die Mitgliedsbeiträge sind nach § 10 b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG wie Spenden abziehbar.
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